Barrierefreiheitserklärung
Die Dyadic Technologies Holding GmbH ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website dyadictech.com mit allen Unterseiten in deutscher und englischer Sprache.
Angewandter Standard
Bewertungsgrundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA, wie sie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 übernimmt.
Stand der Vereinbarkeit
Nach dem Ergebnis der unten beschriebenen Prüfung ist diese Website mit WCAG 2.1 AA vollständig vereinbar: Die automatisierte Prüfung fand keine Verstöße, und alle Funktionen sind ausschließlich per Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus und ohne Tastaturfallen. Da eine Prüfung mit Screenreadern noch aussteht, nehmen wir Hinweise auf Barrieren gern entgegen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch die Dyadic Technologies Holding GmbH: eine automatisierte Prüfung mit axe-core 4.13 gegen die Kriterien der WCAG 2.1 A und AA, jeweils in Desktop- und Mobilansicht, auf 8 Seiten (Startseite deutsch und englisch, Impressum, Datenschutz, Faktenseiten, diese Erklärung), sowie eine manuelle Prüfung der Bedienung ausschließlich per Tastatur. Eine Prüfung mit Screenreadern oder durch Menschen mit Behinderungen hat noch nicht stattgefunden. Die Erklärung wurde zuletzt am 26. September 2026 überprüft.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Inhalte in einer anderen Form benötigen, schreiben Sie uns an office@dyadictech.com. Wir beantworten Ihre Nachricht innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) an die Marktüberwachungsbehörde wenden, das Sozialministeriumservice (SMS), www.sozialministeriumservice.gv.at.
Erstellt am 26. September 2026, zuletzt überprüft am 26. September 2026.